Verpackungsverordnung

In diesem Kapitel finden Sie im Überblick die wichtigsten Informationen und Links zur 5. Novelle der Verpackungsverordnung.

Mit der 5. Novellierung der Verpackungsverordnung sind für Unternehmen einige bedeutende Veränderungen in Kraft getreten. Für Sie haben wir die wichtigsten Punkte auf einen Blick zusammengestellt:

  •  In Kraft getreten am 01. April 2009.
  •  Betroffen sind alle Unternehmen, die in Deutschland produzieren oder  
     nach Deutschland importieren.
  •  Ziel ist, die Verringerung der Müllmenge und die Steigerung der Quote 
     von Mehrwegverpackungen.
  •  Sind die Produkte für Endkunden oder sog. gleichgestellte Verbraucher 
     bestimmt, müssen Sie einem Entsorgungskreislauf angeschlossen sein.
     Sie sind verpflichtet, Nachweise über die Teilnahme an entsprechenden 
     dualen Systemen vorzulegen.

Als Serviceleistung für unsere Kunden haben wir uns einem dualen System angeschlossen und übernehmen die Abführung der Gebühren gerne für Sie.
Für ein Beratungsgespräch und weitere Details sprechen Sie uns einfach an.

Die Verpackungsverordnung in voller Fassung finden Sie unter folgendem Link:

www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung

Sie werden von unserer Internetpräsenz auf die Seite des Bundesministeriums für Umwelt und Naturschutz weitergeleitet.