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Verpackungsverordnung

Kürzlich wurde in Deutschland die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen, mit der sinnvolle abfallwirtschaftliche Ziele verfolgt werden: Die Auswirkungen auf die Umwelt durch Verpackungsabfälle sollen vermieden bzw. verringert werden, ebenso unlauterer Wettbewerb durch klare Regelungen für alle Beteiligten. Außerdem soll der Verwertungsanteil bei Verpackungen erhöht werden. Diese Neuregelungen bringen einige Verpflichtungen für sogenannte "Inverkehrbringer" von Verpackungen mit sich.

Damit sind konkret Sie, die Kunden der topac gemeint. topac selbst als Hersteller der Verpackungen handelt im Auftrag seiner Kunden und agiert im juristischen Sinne als sogenannte "verlängerte Werkbank". Unabhängig von der Verpflichtung der topac-Kunden zu bestimmten Maßnahmen bietet topac jedoch gerne an, einige davon stellvertretend als Dienstleister zu übernehmen. Mehr dazu erfahren Sie unter Verpackungsverordnung.